1
Vorbereitung
§4, §7, §13, §14, §17(1) MPBetreibV
1.1
Betreiber
Prüfung Klasse der Software als Medizinprodukt
Prüfung, ob die Software unter §17(1) fällt: SaMD Klassen IIb/III (MDR Art. 51 i.V.m. Anh. VIII VO (EU) 2017/745) oder IVD-Software Klassen C/D (IVDR Art. 47 i.V.m. Anh. VIII VO (EU) 2017/746). Ausnahme: DiGA nach §33a SGB V und DiPA nach §78a SGB XI.
§17(1) B3S 6.5
1.2
Hersteller
Herstellerdokumentation bereitstellen
Gebrauchsanweisung, sicherheitsbezogene Informationen, Instandhaltungshinweise, MDS2 und Software Bill of Materials (SBoM) übergeben.
B3S 6.13.14
1.3
Betreiber
MDS2 Funktionen dokumentieren (Inkl. B3S Mapping)
Dokumentation der Sicherheitskonfigurationen. Manufacturer Disclosure Statement mit 240 Items in 23 Themenfeldern als Grundlage für die IT-Sicherheitsüberprüfung.
B3S 6.13.14
MDS2 Formular
1.4
Betreiber
Betriebs- und Sicherheitskonzept erstellen
Netzwerkintegration planen, Anforderungen an digitale Infrastruktur berücksichtigen (§4 Abs. 6).
§4(6) B3S 6.6 / 6.13.1
Inhalte anzeigen
Systemzeichnung — Netzwerkplan mit Darstellung aller Verbindungen des Medizinprodukts zu IT-Systemen, Schnittstellen und Netzwerksegmenten.
Dokumentation der Betriebsumgebung — Beschreibung der digitalen Infrastruktur: Betriebssysteme, Datenbanken, Middleware, Firewalls, VPN, Zugangskontrollen und Schnittstellen zu weiteren Systemen.
Betriebs- und Sicherheitskonzept
1.5
Betreiber
Verantwortlichkeitsvereinbarung
Klare Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Hersteller, Betreiber und ggf. Dienstleister.
B3S 6.12
Zuständigkeitsvereinbarung
RACI-Matrix
2
Installation & Einweisung
§17 Abs. 1 MPBetreibV
2.1
Hersteller / befugte Person
Prüfung ordnungsgemäße Installation
Hersteller oder eine im Einvernehmen mit dem Hersteller handelnde befugte Person prüft die korrekte Installation. Auch per Fernzugriff möglich.
§17(1) Nr. 1 B3S 6.13.10
Prüfprotokoll ordnungsgemäße Installation
2.2
Hersteller / befugte Person
Einweisung der beauftragten Person
Einweisung anhand Gebrauchsanweisung, sicherheitsbezogener Informationen, Instandhaltungshinweise und zulässiger Verbindung mit anderen Produkten.
§17(1) Nr. 2 B3S 6.8
Einweisungsprotokoll / -nachweis
2.3
Betreiber
Dokumentation der Software als Medizinprodukt im Medizinproduktebuch
Erfassung von Installation, Einweisung, IT-Sicherheitsüberprüfungen, Fristen und Instandhaltungen im Medizinproduktebuch gemäß §13 MPBetreibV. Das Medizinproduktebuch muss dem Benutzer während der Arbeitszeit zugänglich sein.
§13 MPBetreibV B3S 6.5
Medizinproduktebuch (aktualisiert)
2.4
Betreiber
Risikomanagement IT-Netzwerk
Risikoanalyse nach DIN EN ISO 80001-1 für den vernetzten Betrieb des Medizinprodukts. Schutzziele: Safety, Effectiveness, Security.
B3S 5 / 6.13.10
Risikobewertung IT-Netzwerk
⚠ §17(2): Software darf nur von eingewiesenen Personen betrieben/benutzt werden.
Voraussetzung für Betrieb erfüllt
3
IT-Sicherheitsüberprüfung (Erst-/Folgeprüfung)
§17 Abs. 3 MPBetreibV
3.1
Betreiber
Beauftragung qualifizierter Prüfer
Nur Personen/Betriebe/Einrichtungen, die die Voraussetzungen nach §5 hinsichtlich der IT-Sicherheitsüberprüfungen des jeweiligen Produktes erfüllen.
§17(4) i.V.m. §5 B3S 8.1
3.2
Prüfer
Dokumentenprüfung
Prüfung anhand MDS2, Security Guideline, B3S, IT-Grundschutz. Abgleich der dokumentierten IT-Sicherheitseigenschaften mit der tatsächlichen Installation.
§17(3) B3S 6.10
3.3
Prüfer
Nachweissprüfung
Konfigurationsprüfung, Schwachstellenscan, ggf. Penetrationstest – je nach Risikoprofil und Art der Software.
B3S 6.13.5
3.4
Prüfer
Erstellung Prüfprotokoll
Protokoll mit Datum der Durchführung, Ergebnissen und ggf. Mängelliste erstellen.
§17(3) S. 4 B3S 6.10
Prüfprotokoll IT-Sicherheitsüberprüfung
Vorlage Prüfprotokoll (VDI 5707) ↓
3.5
Prüfer
Mängelliste erstellen (bei Feststellungen)
Festgestellte Mängel aus Dokumenten- und Nachweissprüfung (→ 3.2, 3.3) in einer Mängelliste dokumentieren.
Mängelliste
Ergebnis der Prüfung — Mängel festgestellt?
4
Mängelbeseitigung (falls Mängel festgestellt)
Pflicht des Betreibers
4.1
Betreiber
Mängelbeseitigung
Festgestellte Mängel beseitigen, ggf. unter Mitwirkung des Herstellers oder IT-Dienstleisters.
B3S 6.9
4.2
Prüfer
Nachprüfung
Verifizierung der Mängelbeseitigung durch den qualifizierten Prüfer.
Nachprüfungsprotokoll
4.3
Betreiber
Dokumentation aktualisieren
Mängelbeseitigung und Nachprüfung im Medizinproduktebuch dokumentieren.
§13
Medizinproduktebuch (aktualisiert)
Prüfung abgeschlossen — keine (weiteren) Mängel
5
Folgeprüfung (Zyklus)
§17 Abs. 3 Satz 2–3 MPBetreibV
🔄

Nächste IT-Sicherheitsüberprüfung spätestens alle 2 Jahre

Frist: Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Installation erfolgte oder die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Bei konkretem Anlass (Benutzungs-/Umgebungsbedingungen) auch früher. → Weiter mit Phase 3

§17(3) S. 2–3
Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Botenstoffe Consulting GmbH
Franz-Volhard-Straße 5
68167 Mannheim

Vertreten durch

Geschäftsführer: Karsten Hellinger

Kontakt

Telefon: +49 621 4908956 0
E-Mail: info [at] botenstoffe.com

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 750668

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE367926760

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Karsten Hellinger
Botenstoffe Consulting GmbH
Franz-Volhard-Straße 5
68167 Mannheim

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